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Was Sie wissen müssen

Energetische Sanierung in Luxemburg: Welche staatlichen Förderungen gibt es 2026?

Sie ersetzen in Ihrem Haus in Luxemburg einen alten Ölkessel durch eine Wärmepumpe. Der Kostenvoranschlag weist einen fünfstelligen Betrag aus …

Entrepreneur en rénovation énergétique installant une isolation thermique extérieure sur une maison luxembourgeoise en pierre

Sie ersetzen in Ihrem Haus in Luxemburg einen alten Ölkessel durch eine Wärmepumpe. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf einen fünfstelligen Betrag. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen, welche Kosten der Staat übernimmt, unter welchen Bedingungen und vor allem, was sich seit dem 1. Januar 2026 mit der neuen Klimabonus-Wunnen-Regelung geändert hat.

Klimabonus-Vorfinanzierung 2027: Schon auf der Rechnung weniger zahlen

Die Klimabonus-Regelung 2026 funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie zahlen zuerst und beantragen anschließend die Erstattung beim Staat. Diese zeitliche Lücke bei der Finanzierung stellt Haushalte ohne ausreichende Rücklagen vor ein echtes Problem.

Ab dem 1. Januar 2027 ändert ein optionales Vorfinanzierungsmodell bei bestimmten Arbeiten die Situation. Das ausführende Unternehmen zieht den Förderbetrag direkt von Ihrer Rechnung ab. Anschließend erstattet der Staat dem Unternehmen die Kosten – nicht Ihnen.

Die Vorfinanzierung gilt für vier Kategorien von Arbeiten:

  • Wärmedämmarbeiten (Fassade, Dach, Bodenplatte), sofern vor Beginn der Arbeiten ein Grundsatzbescheid von einem zugelassenen Energieberater oder einem zugelassenen Handwerker beantragt wurde
  • Installation einer Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe
  • Installation von Photovoltaikmodulen
  • Installation eines Stromspeichersystems, jedoch nur, wenn es gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage angeschafft wird

Das herkömmliche Förderantragsverfahren bleibt parallel dazu verfügbar. Der ausgezahlte Betrag ist in beiden Fällen gleich. Wenn Sie einen Handwerker finden, der im Register der zwischengeschalteten Antragsteller eingetragen ist, können Sie Ihren Finanzierungsbedarf um mehrere Tausend Euro senken.

Ein von Paperjam im Oktober 2026 genannter Vorbehalt: Banken berücksichtigen die Arbeiten bei der Berechnung des Darlehens nicht immer wertsteigernd. Welcher Anteil der Arbeiten in den Immobilienwert einfließt, hängt von der jeweiligen Bank ab. Die Vorfinanzierung senkt die Rechnung, garantiert aber kein höheres Immobiliendarlehen.

Um sich einen besseren Überblick über staatliche Energiehilfen in Luxemburg und die Beträge für die verschiedenen Arbeiten zu verschaffen, empfiehlt es sich, vor der Kontaktaufnahme mit einem Berater die Pauschalen zu prüfen.

Frau informiert sich an einem Laptop über staatliche Förderungen für die energetische Sanierung in Luxemburg

Klimabonus-Pauschalen 2026: Dämmung, Fenster, Wärmepumpe

Die mit dem Gesetz vom 24. Juli 2026 eingeführte Regelung verzichtet auf prozentuale Zuschüsse. Schluss mit „bis zu 62,5 % der Kosten“. Der Staat zahlt nun Festbeträge in Euro pro Quadratmeter oder pro Anlage.

Einige konkrete Beispiele aus der geltenden Regelung:

  • Fassadendämmung mit Holzfasern: 140 Euro pro Quadratmeter
  • Fensteraustausch: 80 Euro pro Quadratmeter Glasfläche
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für eine fossile Heizung in einem Einfamilienhaus: 12 000 Euro

Die Beträge fallen höher aus, wenn der Grundsatzbescheid (für Dämmung, Fenster, Lüftungsanlage oder Energieberatung) beantragt oder die Wärmepumpe zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 bestellt wird. Nach diesem Stichtag sinken die Pauschalen: auf 115 Euro pro Quadratmeter für die Fassade, 70 Euro pro Quadratmeter für Fenster und 10 000 Euro für die Wärmepumpe.

Der Grundsatzbescheid entscheidet über die erhöhte Förderung

Dieser Punkt wird häufig missverstanden. Entscheidend ist weder der Beginn der Arbeiten noch das Rechnungsdatum. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Grundsatzbescheid beim Ministerium beantragt wird. Den Antrag reicht Ihr zugelassener Energieberater oder Handwerker ein.

Beginnen die Arbeiten im März 2027, der Grundsatzbescheid wird aber erst im Mai 2027 beantragt, gibt es keine erhöhte Förderung. Beginnen die Arbeiten im September 2027 und wurde der Bescheid im Juni 2027 beantragt, gilt die Erhöhung. Für die erhöhte Förderung zählt das Antragsdatum, nicht der Beginn der Arbeiten.

Mehrwertsteuer von 3 % und Kombination von Förderungen in Luxemburg

Zusätzlich zum Klimabonus gilt der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % für Sanierungsarbeiten an einer Wohnung, die als Hauptwohnsitz genutzt wird. Dieser Satz gilt für die Arbeitsleistung und die vom Unternehmen im Rahmen der Arbeiten gelieferten Materialien.

Die Förderungen lassen sich kombinieren: Sie erhalten die Klimabonus-Pauschale und profitieren bei denselben Arbeiten vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich zu den Grundbeträgen einen sozialen Topup-Zuschuss. Der Klimaprêt, ein Darlehen zu Vorzugsbedingungen, ergänzt die Förderung und hilft bei der Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils.

Nichtwohngebäude: separates Förderprogramm mit bis zu 300 000 Euro

Wenn Sie Eigentümer von Büroräumen, einem Geschäft oder einer Werkstatt sind, gibt es seit 2026 ein weiteres Förderprogramm. Die Förderung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden kann bis zu 300 000 Euro pro Projekt betragen. Sie soll dabei helfen, die für 2030 vorgesehenen neuen Anforderungen an die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden vorwegzunehmen.

Techniker installiert im Rahmen einer energetischen Sanierung Solarthermie-Module auf dem Dach eines Hauses in Luxemburg

Energetische Sanierung ohne Energieberatung: Was das vereinfachte Verfahren ermöglicht

Mit einem zugelassenen Energieberater erhalten Sie Zugang zum gesamten Förderspektrum und zu den höchsten Förderbeträgen. Die Regelung von 2026 sieht jedoch auch ein Verfahren ohne Energieberatung vor, das auf ein einzelnes Bauteil beschränkt ist.

Sie tauschen nur Ihre Fenster aus und lassen Fassade und Heizung unverändert? Dann können Sie einen Antrag nur für diese Maßnahme stellen, ohne ein umfassendes Energieaudit durchführen zu lassen. Die technischen Anforderungen für das jeweilige Bauteil müssen weiterhin erfüllt werden, der Verwaltungsaufwand ist jedoch geringer.

Dieses Verfahren eignet sich für Eigentümer, die einen bestimmten Bereich statt einer umfassenden Sanierung angehen. Die Förderung wird weiterhin als Pauschale nach denselben Tabellen berechnet. Mehrere Maßnahmen lassen sich jedoch nicht in einem einzigen Antrag bündeln.

Der Zeitplan des Klimabonus 2026 umfasst zwei wichtige Termine: Die erhöhte Förderung gilt bis zum 30. Juni 2027, und die Vorfinanzierung startet am 1. Januar 2027. Wer als Eigentümer noch zögert, fährt am besten damit, den Grundsatzbescheid noch vor dem ersten Stichtag zu beantragen.

Energetische Sanierung in Luxemburg: Welche staatlichen Förderungen gibt es 2026?